UNFALLSCHADEN?

GUTACHTEN!

WIR BEWERTEN DEN UNFALLSCHADEN
UND HELFEN BEI DER REGULIERUNG

Sie hatten einen Unfall? Rufen Sie jetzt an!

0511 – 10 56 61 77

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Willkommen bei
CCG CarCheck | KFZ Gutachten

Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Unfallgutachten und Wertermittlung

Sie hatten einen Verkehrsunfall und Ihr Kraftfahrzeug wurde beschädigt?
Unsere KFZ-Sachverständigen unterstützen Sie bei allen Fragen zum Thema KFZ-Gutachten und kümmern sich persönlich um eine reibungslose und schnelle Abwicklung aller notwendigen Schritte!

Neutrale und unabhängige KFZ-Unfallgutachen
Mit unserer Hilfe können Sie Ihre gesamten Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Als freie und unabhängige KFZ-Sachverständige sind wir für keine Versicherung tätig und arbeiten somit voll und ganz in Ihrem Sinne. Nur so ist gewährleistet, dass in einem Schadengutachten alle relevanten Punkte berücksichtigt werden. Als Geschädigter müssen Sie nicht mal in Vorleistung treten, da unsere Kosten und die Kosten eines Rechtsanwaltes von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Daher gehört zu unserem Team ein erfahrener Experte für Verkehrsrecht.

Einsatzgebiet
Unser Einsatzgebiet erstreckt sich von unserer Geschäftsstelle in Hannover über ganz Hannover (Region), Hildesheim, Bremen, Peine, Braunschweig, Wolfsburg, Hamburg. Nach Absprache besuchen wir Sie auch an weiteren Orten in Deutschland. Zu unseren Kunden gehören neben Privatkunden, Werkstätten und Autohäusern ebenso Rechtsanwälte und Behörden.

Wussten Sie eigentlich, dass Ihnen viel mehr zusteht?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische KFZ-Versicherung zum finanziellen Ausgleich von Personen-, Sach- und Vermögensschäden verpflichtet. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zur Sicherung der Beweise und zur Feststellung des Schadenumfangs sowie der Schadenhöhe zu beauftragen. Auch hat der Geschädigte das Recht, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu bestellen.

Unser Service ist für Sie kostenlos!
Machen Sie sich um Geld keine Sorgen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden die entstandenen Kosten für die Erstellung des Gutachtens und dem ggf. beauftragten Rechtsbeistandes von der gegnerischen Versicherung übernommen. Unser Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess und unterstützt Sie bei Fragen rund um Ihr Fahrzeug und der Schadenabwicklung.
Unabhängig, zuverlässig und kompetent.

UNVERSCHULDETER UNFALL?
Unser Team hilft Ihnen sofort weiter !
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Jetzt kostenlosen Rückruf vereinbaren

Unser Team ruft sie gerne zurück, ohne dass Sie uns vorher wie sonst üblich alle Ihre Daten geben müssen. Tragen Sie einfach Ihre Telefonnummer und die Uhrzeit oder den Tag ein wann wir Sie zurückrufen sollen, und ein Kollege wird sich pünktlich bei Ihnen melden.

Unsere Leistungen

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SCHADENGUTACHTEN

Als freie und unabhängige KFZ-Sachverständige / Gutachter erstellen wir für Sie ein Schadengutachten bei einem KFZ-Haftpflicht- oder Kaskoschaden.

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FAHRZEUGBEWERTUNGEN

Bei der Fahrzeugbewertung handelt es sich um eine unparteiische und objektive Bewertung Ihres Fahrzeuges durch einen qualifizierten KFZ Sachverständigen.

WERTGUTACHTEN

Wir erstellen für Sie ein aussagekräftiges Wertgutachten für Ihren Gebrauchtwagen. Dabei können Sie sich darauf verlassen, dass wir alle relevanten Punkte berücksichtigen, die den Marktwert beeinflussen. Hatte das Auto einen Unfall? Stehen Reparaturen an? In welchem Zustand befindet sich das KFZ? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in einem Wertgutachten.

RESTWERTERMITTLUNGEN

Mit der Restwertermittlung wird der Wert eines verunfallten Fahrzeugs (Restwert) bestimmt. Für die Ermittlung des Fahrzeugrestwertes sind somit verschiedene Faktoren maßgebend. Als KFZ Ingenieur- und Sachverständigenbüro mit Schwerpunkt Unfallgutachten gehören Restwertermittlungen zu unserem Tagesgeschäft.

REPARATURBESTÄTIGUNGEN

Eine Reparaturbestätigung dient als Beleg und Dokumentation einer sach-und fachgerecht durchgeführten Reparatur an einem Unfallfahrzeug, wenn z.B der Schaden in Eigenregie repariert wurde oder wenn keine geeignete Reparaturrechnung vorhanden ist. Wir erstellen Reparaturbestätigungen sowohl für alle von uns im Vorfeld begutachteten Schäden, sowie auch für Schäden die von dritten begutachtet wurden.

BEWEISSICHERUNG

Ist die Schuldfrage unklar ? Sie möchten aber trotzdem das der Schaden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert und gesichert wird? Wir nehmen den Schadenumfang anhand von aussagekräftigen Fotos und Notizen auf und erstellen Ihnen, wenn noch gewünscht, zu einem späteren Zeitpunkt ein Schadengutachten.

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KOSTENLOSE BERATUNG

Genießen Sie eine kostenlose Beratung im Schadenfall! Wir als Gutachter-Team in Hannover widmen uns gerne Ihrem Anliegen.

VOR-ORT-SERVICE

Im Schadenfall kommen wir zu Ihnen nach Hause, direkt zum Unfallort oder in die Werkstatt. Sie haben die Wahl!

24 STUNDEN SERVICE

In dringenden Notfällen sind wir für unsere Kunden 24 h erreichbar. Ein Anruf genügt!

Lassen Sie sich von unserem Service überzeugen

– schnell bei Ihnen am Unfallort
– kostenlose Besichtigung und Fachberatung
– alle Stadtteile Hannovers und Umgebung
– große Kompetenz und Zuverlässigkeit
– keine Gutachterkosten bei unverschuldetem Unfall!

Gutachten

Das Gutachten im Einzelnen

Bei der Ermittlung der Reparatursumme wird auf eine stets aktuelle elektronische Datenbank zurückgegriffen. Hierbei werden die jeweiligen Preise für Ersatzteile nach den entsprechenden Herstellervorgaben bei der Erstellung des KFZ-Schadengutachtens verwendet. Für die erforderliche Reparatursumme ermitteln wir die aktuellen Stundenverrechnungssätze sowie den Ersatzteil- und Lackaufschlag und ggf. Fahrzeugverbringungskosten der entsprechenden herstellergebundenen Fachwerksatt (oder der Werkstatt Ihrer Wahl) in Ihrer Nähe. Der Reparaturweg und die Reparaturdauer sind schadenabhängig und werden vom Sachverständigen unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben und dem Stand der Technik festgelegt.

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Wert, den der Geschädigte für sein eigenes Fahrzeug, vor dem Schadensereignis bei einem seriösen Händler hätte aufwenden müssen. Bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes werden alle wertbildenden Faktoren wie z.B. das Fahrzeugmodell, das Fahrzeugalter, die Laufleistung, der aktuelle Zustand, die Besitzverhältnisse und die Ausstattung die ausschlaggebenden Größen. Dabei muss jedoch zusätzlich der regionale Markt berücksichtigt werden.

Eine Restwertermittlung ist nicht immer notwendig. Der Restwert im KFZ-Haftpflichtschadenfall ist der realistische Betrag, den der Geschädigte für sein unrepariertes Unfallfahrzeug im unveränderten Zustand auf dem ihm zugänglichen allgemeinen regionalen Markt erzielen kann. Sollte also ein Restwert gefordert sein, so ermitteln wir diesen mit Angeboten von regionalen Fahrzeugaufkäufern.

Bei der Ermittlung der Wertminderung kann man auf diverse Rechenmodelle zurückgreifen, wobei alle zu verschiedenen Ergebnissen kommen und somit als unbrauchbar einzustufen sind. Der Kfz-Sachverständige legt die Wertminderung anhand der Marktbeobachtung und seinen Erfahrungswerten fest.

Sollten Sie keinen Mietwagen für die Zeit der Reparatur benötigen, so können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Voraussetzung dafür ist eine durchgeführte Reparatur. Um dies der Versicherung nachzuweisen, muss entweder die Reparaturrechnung oder alternativ eine durch den Kfz-Sachverständigen erstellte Reparaturbestätigung vorgelegt werden.

Nachdem wir Ihr verunfalltes Fahrzeug vor Ort in Augenschein genommen und die relevanten Daten erfasst haben, wird in unserem Büro der Schaden kalkuliert. Normalerweise können wir Ihnen schon am nächsten Tag sagen, mit welcher Schadensumme wir kalkulieren. Zu Stoßzeiten kann die Bearbeitung etwas länger dauern, auch weil wir je nach Sachlage auf Informationen von dritten angewiesen sind oder weil wir gerade besonders viele Fälle bearbeiten. Wir sorgen auf jeden Fall dafür, dass Sie so schnell wie möglich Gewissheit über die Schadenshöhe und das weitere Vorgehen haben. Wir sind für Sie Ansprechpartner in allen Fragen, damit Sie den Autounfall bald vergessen können. Kompetent, zügig und freundlich in der Kommunikation mit allen Ansprechpartnern, die für die schnelle Regulierung sorgen können. Verlassen Sie sich auf uns.

Ihre Rechte

Die Gutachtenerstellung ist für Sie kostenlos

Sie hatten mit Ihrem Kraftfahrzeug einen unverschuldeten Verkehrsunfall? Dann ist gemäß § 249 BGB der Unfallverursacher zum finanziellen Ausgleich von Personenschäden, Sachschäden, und Schädigung des Vermögens verpflichtet. Hierzu gehören auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen / KFZ-Gutachters. Im Haftpflicht-schadenfall tritt kraft Gesetzes die KFZ -Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers an die Stelle des Schädigers und erstattet sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenzustandes erforderlich sind.
Als KFZ-Sachverständigenbüro stehen wir Ihnen während der Schadenregulierung mit Rat und Tat zur Seite und lassen Sie nicht allein!

Reparatur oder Auszahlung (fiktive Abrechnung) ?

Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen oder sich die Reparaturkosten auszahlen lassen möchten.
Mit einem KFZ-Gutachten / Unfallgutachten durch unser KFZ-Sachverständigenbüro haben Sie die Möglichkeit Ihren Schadensersatzanspruch nachzuweisen, ohne Ihr Fahrzeug reparieren zu müssen. Die Schadensregulierung erfolgt dann auf Basis einer fiktiven Abrechnung im KFZ-Gutachten. In diesem Fall erfolgt eine Auszahlung der ermittelten Netto-Reparatursumme, neben anderen Nebenkosten, die Sie durch den KFZ-Unfall hatten.

Schadenabwicklung durch einen Anwalt

Lassen Sie dem Ganzen keinen freien Lauf, sondern treten Sie der Versicherung auf Augenhöhe gegenüber. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen – bereits vor dem ersten Kontakt zur Versicherung.
Oft werden berechtigte Schadensersatzansprüche willkürlich und mit abstrusen Begründungen gekürzt. Um dies zu vermeiden, ist daher Ihr gutes Recht, einen Anwalt ihrer Wahl mit der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen, der dann die gesamte Abwicklung für Sie übernimmt.
Auch hier gilt:
Die Anwaltskosten sind von der KFZ-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers grundsätzlich zu übernehmen.

Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen?

Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grundsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede kann es unter Umständen sinnvoll sein, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfall alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Ihre möglichen finanziellen Ansprüche (Auszug)
  • Erstattung der Reparaturkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug
  • Kosten der Gutachtenerstellung
  • Arztkosten, Schmerzensgeld
  • Arbeitsausfall
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Transportkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Entsorgungskosten
  • Abschleppkosten
  • Sachschäden: Bekleidung etc.
  • ggf. weitere Kosten
Freie Wahl des KFZ- Sachverständigen

Sie haben das Recht, einen qualifizierten, unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung der Schadenhöhe zu beauftragen (BGH VI ZR 225/13).
Versicherungen bemühen sich in den meisten Fällen, die Unfallregulierung in der eigenen Hand zu halten. Die Versicherung möchte den Gutachter und/oder die Werkstatt auswählen. Dabei handelt es sich in der Regel um Gutachter und Werkstätten, die vertraglich mit der Versicherung verbunden sind, so dass diese das Ziel verfolgen, die Kosten der Regulierung möglichst gering zu halten.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sie haben noch Fragen zu unseren Gutachtenformen, unserem Leistungsspektrum oder speziell zu Ihrem Fall? Sie möchten weitere Informationen, ein Angebot oder einen Termin? Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder schreiben Sie uns Ihr Anliegen über unser Kontaktformular. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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